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Verordnungen
……Rasselisten sind nur zwei Buchstaben von Rassisten entfernt…..
Rasselisten sind im höchsten Maße ungerecht und verletzten unsere Grundrechte, trotzdem gibt es sie, nicht zuletzt weil die Städte und Kommunen viel Geld mit diesen Listen verdienen. Die schwarzen Schafe unter den Hundehaltern kümmern die Verordnungen und die damit verbundenen Auflagen nicht und diese Mitbürger werden in den seltensten Fällen vom Gesetz kontrolliert. Aber genau bei dieser Schicht Menschen wäre ein Verbot der Tierhaltung dringend notwendig.
Der gesetzestreue Bürger leidet unter diesen Rasselisten, genau der Bürger der auch schon vor diesen Verordnungen seinen Hund verantwortungsvoll geführt und gehalten hat.
Bevor Sie sich entscheiden eine Amerikanische Bulldogge bei sich aufzunehmen, sollten Sie sich bei Ihrer Kommune erkundigen, ob der American Bulldog auf einer Rasseliste erfasst ist und welche Auflagen Sie erfüllen müssen um einen solchen Hund halten zu dürfen. In einigen Gemeinden gibt es eine „Kampfhundesteuer“, die oft sehr hoch ist, fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach ob Ihre Wunschrasse besonders besteuert wird und wie hoch die Hundesteuer für diese Rasse ist.
Bitte beachten Sie das es bundesweit verboten ist die Rassen American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Butterrier nach Deutschland einzuführen!!!!
Die Kampfhundeverodnungen der einzelnen Bundesländer
Welche Hunderassen gelten in Ihrem Bundesland als "Kampfhunde". Wann können Sie verlangen, dass ein Hundebesitzer seinen Hund anleint und / oder dem Tier einen Maulkorb überzieht? Wer muss am Ende haften, wenn ein Kampfhund einen Menschen oder einen anderen Hund angegriffen hat bzw. wo können Sie (ggfalls durch das örtliche Ordnungsamt oder die Polizei) nachprüfen lassen, ob der Hundehalter überhaupt eine
Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat?
In den einzelnen Bundesländern Deutschlands werden die diversen "Kampfhunde&".Rassen teilweise unterschiedlich behandelt und eingestuft. Außerdem unterscheiden darüber hinaus verschiedene Bundesländer noch unterschiedliche Kategorien von Kampfhunden.
KATEGORIE 1:
Hunde dieser Einstufungskategorie sind Tiere, die aufgrund ihrer Rasse (und Kreuzungen innerhalb dieser Rassen / Kreuzungen mit anderen Hunderassen) und derer rassenspezifischen Merkmale automatisch als Kampfhunde eingestuft werden.
KATEGORIE 2:
Bei Hunden dieser Rassen (und Kreuzungen innerhalb dieser Rassen / Kreuzungen mit anderen Hunderassen) wird die Eigenschaft als Kampfhund vermutet. Allerdings kann diese Einstufung bei diesen Rassen dann aufgehoben werden, wenn das Gutachten eines Sachverständigen die Ungefährlichkeit nachweist. Um diesen Nachweis zu erbringen, wird meist ein Wesenstest durchgeführt.
Beim Wesentest wird u.a überprüft, ob das Tier gesteigert aggressiv auf Tiere und Menschen reagiert und ob der Halter das Tier unter Kontrolle hat.
Außerdem wird in Spezialsituationen das Verhalten des Hundes analysiert. Wie reagiert der Hund auf Jogger, Radfahrer, Betrunkene, (schreiende) Babies etc. bzw. wie verhält sich das Tier in Alltagssituationen wie Bus/ U-Bahn fahren, gegenüber vorbeifahrenden Autos und Passanten.
Als "dritte" Kategorie können auch Hunde, die zu keiner der beiden ersten Kategorien gehören als gefährlich eingestuft werden, wenn sie einen Menschen oder ein Tier ohne Grund angegriffen und verletzt haben.
Berlin verlangt 1 Mio Euro Haftpflichtsumme!
In den einzelnen Bundesländer gelten folgende Regelungen:
BADEN-WÜRTTEMBERG:
KATEGORIE 1: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull KATEGORIE 2: Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu
REGELUNGEN: Für diese Rassen besteht Leinen- und Maulkorbzwang.
Außerdem ist das Bestehen einer Haftpflichtversicherung durch den
Halter nachzuweisen.
BAYERN:
KATEGORIE 1: American Staffordshire Terrier, Bandog, Pit Bull, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu KATEGORIE 2: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler.
REGELUNGEN: Anlein-und Maulkorbzwang bei Hunden mit Negativzeugnis.
BERLIN:
NUR GESAMTKATEGORIE: American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Pit Bull, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu
REGELUNGEN: Es besteht Leinen- und Maulkorbzwang. Außerdem ist der Abschluß einer Haftpflichversicherung in Höhe von 1 Mio Euro für
Personen- und sonstige Schäden durch den Halter abzuschließen.
BRANDENBURG:
KATEGORIE 1: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu KATEGOREI 2: Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler
REGELUNGEN: Es besteht Leinen- und Maulkorbzwang. Nur in besonders ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen ist der Leinenzwang aufgehoben.
Außerdem ist das Bestehen einer Haftpflichtversicherung durch den
Halter nachzuweisen.
BREMEN:
NUR GESAMTKATEGORIE: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull, Staffordshire Bullterrier
REGELUNGEN: Für diese Rassen besteht Leinen- und Maulkorbzwang.
Außerdem ist das Bestehen einer Haftpflichtversicherung durch den
Halter nachzuweisen.
Siehe auch: Kampfhunde in den restlichen Bundesländern...
Niedersachsen verlangt 500.00 Haftpflichtsumme
HAMBURG:
KATEGORIE 1: American Staffordshire Terrier, Pit Bull, Staffordshire Bullterrier KATEGORIE 2: Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Tosa Inu
REGELUNGEN: Für diese Rassen besteht Leinen- und Maulkorbzwang.
Außerdem ist das Bestehen einer Haftpflichtversicherung durch den
Halter nachzuweisen.
HESSEN:
NUR GESAMTKATEGORIE: American Bulldog, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastino Napoletano, Pit Bull, Staffordshire Bullterrier
REGELUNGEN: Für diese Rassen besteht Leinen- und Maulkorbzwang.
Außerdem ist das Bestehen einer Haftpflichtversicherung durch den
Halter nachzuweisen.
MECKLENBURG-VORPOMMERN:
NUR GESAMTKATEGORIE: American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Pit Bull, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu
REGELUNGEN: Für diese Rassen besteht Leinen- und Maulkorbzwang.
Außerdem ist das Bestehen einer Haftpflichtversicherung durch den
Halter nachzuweisen.
NIEDERSACHSEN:
Keine Auflistung der Einzelrassen und Kategorisierung als Kampfhunde. Die Gefährlichkeit des Hundes wird im Einzelfall geprüft.
REGELUNGEN: Bei Negativtest besteht Leinenzwang. Außerdem ist durch den Halter eine Haftpflichtversicherung mit eine Mindestdeckung von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden abzuschließen.
NORDRHEIN-WESTFALEN:
KATEGORIE 1: Pit Bull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier KATEGORIE 2: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu
REGELUNGEN: Es besteht Leinen- und Maulkorbzwang. Nur in besonders ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen ist der Leinenzwang aufgehoben.
Außerdem ist durch den Halter eine Haftpflichtversicherung mit eine Mindestdeckung von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden abzuschließen.
Nur Sachsen Anhalt hat keine Kampfhundeverordnung
RHEINLAND-PFALZ:
NUR GESAMTKATEGORIE: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull
REGELUNGEN: Für diese Rassen besteht Leinen- und Maulkorbzwang.
Außerdem ist durch den Halter eine Haftpflichtversicherung mit eine Mindestdeckung von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro
für sonstige Schäden abzuschließen.
SAARLAND:
NUR GESAMTKATEGORIE: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull
REGELUNGEN: Für diese Rassen besteht Leinen- und Maulkorbzwang.
Außerdem ist durch den Halter eine Haftpflichtversicherung mit eine Mindestdeckung von 1 Mio Euro für Personenschäden und 500.000 Euro
für sonstige Schäden abzuschließen.
SACHSEN:
Keine Auflistung der Einzelrassen und Kategorisierung als Kampfhunde. Die Gefährlichkeit des Hundes wird im Einzelfall geprüft.
REGELUNGEN: Bei Negativtest besteht Leinenzwang. Außerdem ist das Bestehen einer Haftpflichtversicherung durch den Halter nachzuweisen.
SACHSEN-ANHALT:
In diesem Bundesland gibt es keine gesetzlich geregelte
"Kampfhunde"-Verordnung
SCHLESWIG-HOLSTEIN:
NUR GESAMTKATEGORIE: American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Ovtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano
REGELUNGEN: Es besteht Leinen- und Maulkorbzwang. Nur in besonders ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen ist der Leinenzwang aufgehoben.
Außerdem ist durch den Halter eine Haftpflichtversicherung mit eine Mindestdeckung von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro
für sonstige Schäden abzuschließen.
THÜRINGEN:
Keine Auflistung der Einzelrassen und Kategorisierung als Kampfhunde. Die Gefährlichkeit des Hundes wird im Einzelfall geprüft.
REGELUNGEN: Bei Negativtest besteht Leinen- und Maulkorbzwang.
Quelle: 10.03.2006 / www.rtl.de
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